Heimkinder zwischen 1949 und 1975 und die Beratungs- und Unterstützungsarbeit der bayerischen Anlaufstelle (im Rahmen des Fonds Heimerziehung)

Projektbeschreibung

Thema

Die zahlreichen Formen der Misshandlung und die mannigfaltigen Verletzungen der Menschwürde, denen Kinder und Jugendliche zwischen 1945 und 1975 in den Heimen der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt waren, fanden lange Zeit keine Resonanz in der Politik und in den Medien. Sofern diese überhaupt darüber sprachen, wurden die berechtigten Klagen und Beschwerden der betroffenen damaligen Heimkinder ignoriert und somit auch nicht in ihrer Tragweite anerkannt. Obwohl es in den 1960er und 1970er Jahre im Rahmen der Heimkampagne massive Kritik an der rückständigen und skandalösen Praxis der Heim- und Fürsorgeerziehung gab und dies in Folge zu einer Reform der (stationären) Jugendhilfe führte, blieb das individuelle Leid und erlebte Unrecht und die daraus folgenden Belastungen für das weitere Leben der damaligen Heimkinder weitgehend ausgeblendet.

Angeregt durch das britisch-irischen Filmdrama „The Magdalene Sisters“ von Peter Mullan (2002), begannen sich ehemalige Heimkinder in Deutschland ab 2003 unterstützt durch die mediale Berichtserstattung zu organisieren. In Folge wurden 2006 mehrere Petitionen von ehemaligen Heimkindern beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Diese wurden vom Petitionsausschuss zu einer Sammelpetition gebündelt, in der die Situation der 700.000 bis 800.000 Heimkinder zwischen 1949 und 1975 kritisiert wurde. Nach mehr als zweijähriger Beschäftigung mit der Thematik bedauerte der Petitionsausschuss das Unrecht und Leid der ehemaligen Heimkinder und kam u.a. zu der Empfehlung einer Einsetzung eines Runden Tisches zur umfassenden Aufarbeitung der Heimgeschichte. Dieser nahm am 17.02.2009 seine Arbeit auf und legte im Dezember 2010 einen Abschlussbericht vor. Darin empfahl er als rehabilitativen Akt für die gesamte Betroffenengruppe die Einrichtung von regionalen Anlauf- und Beratungsstellen und finanzielle Maßnahmen zugunsten einzelner Betroffener. Dies einerseits wegen der Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge (Rentenersatzfonds) und andererseits wegen besonderer Hilfebedarfe aufgrund von Schädigungsfolgen aus der Heimerziehung (Fonds für Folgeschäden aus der Heimerziehung).

Ein Jahr später nahmen der Fonds Heimerziehung und die Anlaufstellen in den einzelnen Bundesländern ihre Arbeit auf. In Bayern wurde unter der Regie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales die regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern zum 1.1.2012 eingerichtet. Die Trägerschaft übernahm das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Bayerisches Landesjugendamt. Den Empfehlungen engagierter ehemaliger Heimkinder folgend, wurde die Anlaufstelle zentral in München mit der Möglichkeit aufsuchender Beratung eingerichtet. Der bayerische Landtag hat sich verschiedentlich mit dem Thema befasst. Im Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit wurde am 11.7.2013 eine wissenschaftliche Aufarbeitung beschlossen. Im Jahr 2017 wurde dann nach einer Ausschreibung dem Institut für Praxisforschung und Projektberatung ein entsprechender Auftrag erteilt. In diesem wurden zwei Schwerpunkte formuliert:

  • Eine Evaluation der Beratungs- und Unterstützungsarbeit der „Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern“
  • Eine wissenschaftliche Dokumentation und Analyse der Biografien der ehemaligen Heimkinder und der Auswirkungen des Heimaufenthaltes auf deren weiteren Lebensweg.

Vorgehen

Um der vielschichtigen Fragestellungen der beiden Schwerpunkte gerecht zu werden, kam ein multiperspektivisches Forschungsdesign mit sechs Modulen und einem Mixed-Methods-Ansatz zum Einsatz. Letzterer zeichnet sich durch eine Verschränkung qualitativer und quantitativer Methoden aus, die zusätzlich durch Aktenanalysen und Literaturrecherchen ergänzt wurden.

  • Modul 1. Interviews. Betroffene (Klient*innen)
  • Modul 2. Quantitative Befragung. Betroffene (Klient*innen)
  • Modul 3. Interviews. Betroffene ohne Beratung
  • Modul 4. Interviews/Gruppendiskussion. Berater*­innen
  • Modul 5. Interviews. Expert*­innen
  • Modul 6. Begleitende Analysen

Mit dem Modul 2 erfolgte mithilfe einer Fragebogenerhebung eine quantitative und repräsentative Bewertung durch die ehemaligen Heimkinder, die sich an die Anlaufstelle gewandt haben. Der Fragebogen enthielt mehrheitlich standardisierte Fragen zum Ankreuzen und sechs offene Fragen. Insgesamt wurden 64 Fragen gestellt. Für das Ausfüllen benötigte man zwischen 30 und 60 Minuten. Die Fragen bezogen sich dabei auf sieben Bereiche:

  • A-1 Erfahrungen mit der Anlaufstelle und dem Fonds
  • A-2 Fragen zu den finanziellen Hilfen und zur Akteneinsicht
  • A-3 Bewertung der Anlauf- und Beratungsstelle
  • B-1 Heimgeschichte, Gewalterfahrung und weiterer Lebensweg
  • B-2 Einfluss des Heimaufenthalts auf den weiteren Lebensweg
  • B-3 Lebenszufriedenheit und Bewältigungsressourcen
  • C Soziodemographische Daten

Zur Wahrung der Repräsentativität wurde eine Zufallsstichprobe aus der Grundgesamtheit von 2610 Personen gezogen, die sich in der ABS gemeldet hatten, dort beraten wurden und mit denen Leistungen vereinbart worden waren. Verschickt wurden über die Anlaufstelle 1048 Fragebögen, 96 Fragebögen konnten nicht zugestellt werden. Von den verbliebenen 952 Fragebögen haben wir 431 Fragebögen zurückbekommen. Dies entspricht einer erfreulich hohen Rücklaufquote von 45,2%.

Im Rahmen der qualitativen Module 1, 3, 4, und 5 wurden insgesamt 63 Interviews mit 66 Personen geführt. Die genaue Verteilung zeigt die folgende Übersicht:

  • ehemalige Heimkinder. 40 Interviews. 42 Personen
  • Berater*­innen der SBS. 11 Interviews. 11 Interviews
  • Expert*­innen. 12 Interviews. 13 Personen
  • Gesamt. 63 Interviews. 66 Personen

Die erhobenen quantitativen Daten aus der Fragebogenerhebung wurden mit statistischen Methoden und das erhobene qualitative Datenmaterial wurde mit Methoden der qualitativen Sozialforschung analysiert und ausgewertet.

Der Abschlussbericht umfasst u.a. einen ausführlichen Einblick in die Hintergründe des Fonds Heimerziehung, in die Zufriedenheit der ehemaligen Heimkinder mit der Arbeit der „Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern“ und den erhaltenen Fondsleistungen, in die familiären Kontexte der ehemaligen Heimkinder und die Gründe für die Heimeinweisung, in das Ausmaß und die Formen der an den ehemaligen Heimkindern begangenen Gewalt sowie Darstellungen der vielfältigen biografischen Folgen des Heimaufenthaltes auf den weiteren Lebensweg. Ebenso stellt der Bericht Erkenntnisse aus dem Fonds Heimerziehung für die Anerkennungs- und Aufarbeitungskultur vor.

Der Forschungsprozess wurde von einem Projektbeirat begleitet, der aus drei ehemaligen Heimkindern, die auch im Beirat der „Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern“ engagiert waren, drei Mitarbeiterinnen der „Anlauf und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern“ und drei Mitarbeiter*­innen des IPP, sowie dem Sozialpsychologen Prof. Dr. Heiner Keupp als Vorsitzenden zusammengesetzt war.

Eckdaten

Auftraggeber

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Bayerisches Landesjugendamt

Laufzeit

2017–2018

Publikationen

Cover der Publikation Heimkindheiten zwischen 1949 und 1975 und die Beratungs- und Unterstützungsarbeit der bayerischen Anlaufstelle (im Rahmen des Fonds Heimerziehung)

2018 . Graue Literatur / Bericht / Report . PDF

Peter Mosser, Helga Dill, Gerhard Hackenschmied, Florian Straus

Heimkindheiten zwischen 1949 und 1975 und die Beratungs- und Unterstützungsarbeit der bayerischen Anlaufstelle (im Rahmen des Fonds Heimerziehung)

Weitere Forschungsprojekte im Arbeitsschwerpunkt
Forschung zu Kindesmisshandlung und sexualisierter Gewalt